Sehr geehrte Damen und Herren,

die bayerische Staatsregierung möchte mit dem neuen Landespflegegeld Pflegebedürftige und pflegende Angehörige unterstützen.

Ab September 2018 sollen Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern und mindestens den Pflegegrad 2 haben, jährlich pauschal 1.000 € schnell und unbürokratisch ausbezahlt bekommen.

Dieses Geld kann natürlich auch bei den Offenen Hilfen für Reisen, zusätzliche Betreuung, Eigenanteile, etc. verwendet werden.

Das Landespflegegeld ist eine staatliche Fürsorgeleistung und muss nicht versteuert werden. Aktuelle Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen finden Sie auf der Internetseite
www.landespflegegeld.bayern.de

Die Antragsfrist für 2018 endet am 31.12.2018

Falls Sie noch Fragen haben oder Unterstützung brauchen, dann können Sie sich gerne bei uns melden – Christina Zuber und Marion-Schwind-Schmitt

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